Röntgen und Ultraschall

  • offizielles HD-Röntgen (Hüftgelenksdysplasie)
  • offizielles ED-Röntgen (Ellenbogendysplasie)
  • Untersuchung auf Kniescheibenerkrankung (Patellaluxation)

 

Die Bedeutung des HD Röntgens

Die Hüftgelenkdysplasie  spielt bei unseren Hunden leider immer noch eine große Rolle.

Immer wieder wird bei jungen Hunden die Diagnose Hüftgelenkdysplasie gestellt. Oft bedeutet das für den Hund mit einer sehr eingeschränkte Lebensqualität und häufig deutlich kürzer zu leben. Da die HD in erster Linie genetisch bedingt ist, muss ihre Früherkennung oberste Priorität haben. Nur so haben Züchter die Chance Elterntiere, die HD vererben aus der Zucht zu selektieren.


Übrigens: Röntgenaufnahmen gehören zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern im weiteren Sinne des Urheberrechtsgesetz und dies bedeutet:

Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Tierarztes, der sie anfertigt.

Ein Anspruch auf Herausgabe der Röntgenaufnahmen besteht für den Tierhalter daher regelmäßig nicht.

Darüber hinaus hat der Tierarzt nach den Vorschriften seiner Berufsordnung die Pflicht, Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und aufzubewahren. Hierunter fallen auch die Röntgenaufnahmen. Und schließlich besteht, abgesehen von diesen rechtlichen Gründen auch eine medizinische Notwendigkeit: Röntgenaufnahmen sind die Dokumentation eines Teiles der Krankengeschichte Ihres Tieres. Der Tierarzt würde seiner medizinischen Verantwortung nicht gerecht, wenn er diese Krankenunterlage, die Ausgangsbasis seines kurativen Handelns ist, aus seiner Hand gäbe.

Es gibt nur eine Ausnahme: Für Röntgenaufnahmen, die auf Grund eines sogenannten „Werkvertrages“ angefertigt werden, kann ein Herausgabeanspruch zwischen Tierhalter und Tierarzt vereinbart werden. Dieser Fall liegt bei HD-Röntgenaufnahmen vor, die Hundezüchter speziell für Zwecke der Zucht auf Grund von Vereinssatzungen anfertigen lassen müssen. Die Aufnahmen sind dann jedoch zur Dokumentation bei den zuständigen Vereinsstellen bestimmt.

Das heißt diese Aufnahmen werden dem Hundehalter in der Regel nicht mitgegeben, sondern vom Tierarzt direkt zu den verantwortlichen Vereinsstellen geschickt.